Warum Hochbetagte nicht „einfach“ sterben dürfen

Oft fragt man sich weshalb hochbetagte Pflegebedürftige immer wieder ins Spital eingeliefert werden und nicht „einfach“ sterben dürfen. Hochbetagte, die schon monate- oder jahrelang nur mehr an die Decke starren und sich nichts sehnsüchtiger wünschen, als dass ihr hoffnungsloser Zustand bald ein Ende nimmt. Auch wenn im Spital die aktuell aufgetretene, akute Krankheit beherrscht und gebessert werden kann, so ändert sich nichts an ihren chronischen Krankheiten und an ihrem Gesamtzustand. Ältere Menschen werden im Spital aber oft verwirrt – was schon allein die Orts- und Umge­bungsveränderung auslösen kann. Sie können den Tag-Nacht-Rhythmus verlieren und erhalten dann Psychopharmaka, um Mitpatienten nicht zu stören. Nicht selten ist ihr Zustand nach der Spitalsent­lassung wieder um ein Stück schlechter geworden. Und wenn ich das Bild dunkler gezeichnet habe als es wirklich ist, nämlich dass es ihnen jetzt nicht schlechter geht als zuvor, dann müssen sie weiter an die Decke starren, sie dürfen aber nicht sterben – solange andere für sie entscheiden.

Dritte (Ärzte, Sanitäter, Pflegekräfte) werden immer alles versuchen, ein Menschenleben zu retten. Leid, Schmerz oder Scham, die der alte Patient dabei und danach ertragen muss, spielen bei ihrer Entscheidungsfindung keine Rolle. Sie wollen nur alle Argumente auf ihrer Seite haben – für den Fall, dass sie sich bei straf- oder zivilrechtlichen Verfahren verantworten müssen. Sie rechtfertigen ihr Handeln mit der Begründung „das Beste für den Patient“ zu tun. Obwohl natürlich auch sie wissen, dass der Kampf gegen die Endlichkeit menschlichen Lebens nicht zu gewinnen ist – lassen sie gerne außer Acht, was der Betroffene sich wünscht. Wenn Angehörige über Untersuchungen, Behandlungen und Spitalseinweisung entscheiden, wollen sie zwar in erster Linie ihr eigenes Gewissen beruhigen, um sich später nie vorwerfen zu können, vielleicht etwas versäumt zu haben, aber auch sie müssen immer öfter damit rechnen, sich vor Gericht verantworten zu müssen (zB wegen Unterlassen von Hilfeleistung oder wegen Verletzung der Obsorgepflicht).

Bevor Dritte also in Erklärungsnotstand geraten, soll der schon schwache, alte Mensch lieber noch eine Untersuchung machen lassen und noch eine Therapie über sich ergehen lassen. Dass damit auch immer wieder „Erfolge“ zu erzielen sind, beweist die Tatsache, dass heute die durchschnittliche Dauer der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit (je nach Quelle) schon 8 – 10 Jahre beträgt.

Ohne auf die Ursachen eingehen zu wollen, ist feststellbar, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte zusehends häufiger damit befasst sind festzustellen, ob ÄrztInnen oder Angehörige einen strafbaren Beitrag zum Tod eines Hochbetagten geleistet haben.

Die Alternative zu diesem Szenario heißt: als mündiger Patient selbstbestimmt zu entscheiden. Unterstützt durch das online-Pflegefall-Tool kann jeder, ohne medizinisches Vorwissen lernen, welche medizinische Maßnahme und Therapie er dann, wenn es so weit sein wird, ablehnen soll. Pflegefall-Tool hilft dem Anwender, selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen, um als hochbetagter Pflegebedürftiger nicht jahrelang am Leben gehalten zu werden.

Medizinische Fortschritte ermöglichen es, chronische Krankheiten mit Medikamenten zu begleiten, sodass der Patient kaum Beschwerden spürt und die Behandlung auch positive Auswirkungen auf Spätfolgen hat. Hierin liegt einerseits die Unvereinbarkeit zwischen dem was sich Hochbetagte wünschen und dem was der medizinische Sachverstand gebietet. Andererseits liegt hierin auch das rechtlich Mögliche, was jeder selbst tun darf und tun muss, will er nicht erdulden müssen, was medizinisch alles machbar ist.

Durch Überprüfen Ihrer Entscheidung mit Pflegefall-Tool für verschiedene Situationen, stärken Sie Ihr Selbstbewusstsein, dort NEIN zu sagen, wo Sie es für richtig finden. Gleichzeitig schützen Sie damit Ihre Angehörigen und Ihre behandelnden Ärztinnen vor strafrechtlicher Verfolgung. Dokumentieren Sie Ihren persönlichen Willen mit Pflegefall-Tool. Dann werden Sie auch später nicht wehrlos ertragen müssen was Dritte empfehlen, nur um deren eigenen Schutz zu gewährleisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert