Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für die Praxis

Ab 1. Juli 2020 wird „sonstige/gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher mit 4 h/Mo) bewertet. Täglich 20 Minuten für Duschen/Baden. Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), GZ 2020-0.192.028 (vom 31. März 2020). Anpassen an die Realität: Hilfe beim Duschen oder Baden wird besonders in den niedrigen Pflegestufen oft … „Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für
die Praxis“
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Auf (mehr) Pflegegeld verzichten?

Wurde Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder fehlen nur wenige Stunden pro Monat auf die nächste Pflegestufe, dann sollten Sie jetzt prüfen, ob sich die seit 1. Juli 2020 geltende neue Bewertung für „gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher 4 Stunden pro Monat) in Ihrem Fall positiv auswirkt. Besuchen Sie dazu www.pflegestufen.at … „Auf (mehr) Pflegegeld verzichten?“ weiterlesen

Zugang zu Pflegestufen 1 und 2 wieder deutlich erleichtert

Ab dem 1.7.2020 kommt für „sonstige Körperpflege“ der Wert von 10 Stunden pro Monat (bisher 4 h/Mo) zur Anwendung. Nachdem BM Hundstorfer (SPÖ) schon 2011 den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 massiv verschärfte, erschwerte er den Zugang dann nochmals. Seit 1.1.15 sind es 65 h/Mo (zuvor 60 h/Mo) die man für Stufe 1 … „Zugang zu Pflegestufen 1 und 2 wieder deutlich erleichtert“ weiterlesen