Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für die Praxis

Ab 1. Juli 2020 wird „sonstige/gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher mit 4 h/Mo) bewertet. Täglich 20 Minuten für Duschen/Baden. Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), GZ 2020-0.192.028 (vom 31. März 2020). Anpassen an die Realität: Hilfe beim Duschen oder Baden wird besonders in den niedrigen Pflegestufen oft … „Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für
die Praxis“
weiterlesen

Zugang zu Pflegestufen 1 und 2 wieder deutlich erleichtert

Ab dem 1.7.2020 kommt für „sonstige Körperpflege“ der Wert von 10 Stunden pro Monat (bisher 4 h/Mo) zur Anwendung. Nachdem BM Hundstorfer (SPÖ) schon 2011 den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 massiv verschärfte, erschwerte er den Zugang dann nochmals. Seit 1.1.15 sind es 65 h/Mo (zuvor 60 h/Mo) die man für Stufe 1 … „Zugang zu Pflegestufen 1 und 2 wieder deutlich erleichtert“ weiterlesen