Seine Patientenverfügung auch digital überprüfen

Besonders 60+ Jährige erhoffen sich zu Recht, als Pflegefall nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, wenn sie die Empfehlung des BMJV.de befolgen, ihre Patientenverfügung einmal jährlich zu erneuern. seine Patientenverfügung überprüfen Egal woher die Patientenverfügung stammt, ob aus dem Internet, oder ob sie ein Notar errichtet hat, das alljährliche Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern muss … „Seine Patientenverfügung auch digital überprüfen“ weiterlesen

Patientenverfügung und Beratung

Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz schreibt vor, dass einer „verbindlichen“ Patientenverfügung eine ärztliche und eine juristische Beratung/Aufklärung vorausgegangen sein muss.

Patientenverfügung erneuern

Eine verbindliche Patientenverfügung muss alle 5 Jahre erneuert werden – so schreibt es das österreichi­sche Gesetz vor. In Deutschland empfiehlt das BMJV.de eine Patientenverfügung sogar einmal jährlich zu erneuern oder zu bestätigen. (Quelle: BMJV.de) Was hat aber der Verfüger davon?