Patientenautonomie von dementen Personen

Die Pflegebedürftigkeit dementer Personen kann durchaus noch länger dauern als die Zeitspanne von durchschnittlich 8 – 9 Jahren bei nicht dementen Personen. „Die verbrachte Lebenszeit in Pflegebe­dürftigkeit ist bei Dementen deutlich höher als bei Pflegebedürftigen ohne Demenz.“[1] Selbst wenn eine Patientenverfügung vorläge ist ja gar nicht garantiert, dass der einst niederge­schriebene Wille mit dem heutigen … „Patientenautonomie von dementen Personen“ weiterlesen