Sterbehilfe – Sterbebegleitung

aktive Sterbehilfe

Handeln oder Unterlassen welches mit Sicherheit zum Tod führt. Für all jene, denen eine kurze, prägnante und anschauliche Definition lieber ist: aktive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit töten.

passive Sterbehilfe

Handeln oder Unterlassen welches es einer dritten Person (z. B. auch dem Patienten selbst) ermöglicht, zu töten. Passive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit Beihilfe zum Töten.

Zunächst sei festgestellt, dass die folgenden Ausführungen kein Beitrag zur Diskussion über Euthanasie sind. Das hier Gesagte bezieht sich auf den Patientenkreis der Hochbetagten bzw. auf unheilbar Kranke es darf aber nicht uneingeschränkt bzw. unreflektiert auf Verunfallte oder auf psychisch Kranke über­nommen werden.

Ich ziehe eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe einerseits und Sterbebe­gleitung andererseits. Ich lehne sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe absolut ab, und ich hoffe, dass es hierzulande nie Gesetze geben wird, welche zur unmittelbaren oder auch nur zur mittelbaren Tötung legitimieren.

Auch aus ethischen Gründen lehne ich sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe ab. Ein Arzt, der mit sich selbst darüber klar gekommen ist, seine ärztlichen Fähigkeiten einzusetzen, um menschliches Leben zu beenden, der wird aufrichtiger Weise niemals einem Patienten in die Augen sehen können und ihm versichern können, dass sein Handeln stets, ausnahmslos und ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Leiden des Patienten zu lindern aber gleichzeitig menschliches Leben zu schützen.

Das Beenden von Schmerz- oder Leidenszuständen durch Tötung, wie dies von manchen befürwortet oder möglicherweise gar praktiziert wird, ist für mich als Arzt indiskutabel, zumal es – gerade heute – Alternativen gibt. Schmerzlinderung oder Schmerzausschaltung ist in der modernen Schmerztherapie sicher keine Frage die mit Tötung verbunden ist, sondern eine Frage der Medikamentenwahl und deren Dosierung. Niemals wird es dabei aber zur Gabe einer Dosis letalis (= Menge einer Substanz, deren Verabreichung den Tod zur Folge hat) kommen.

lebensverlängernde Maßnahmen

Abseits der Diskussionen um Glauben an Leben nach dem Tod, Existenz des Jenseits, Reinkarnation, etc. sei wohl konsensual: Nach jedem Glauben wird die Dauer menschlichen Lebens von Gott bestimmt. Demnach kann es lebensverlängernde Maßnahmen gar nicht geben, weil auch Ärzte auf die Verlänger­ung der Lebensdauer keinen Einfluss nehmen können (dürfen?). Es könnte bestenfalls davon gesprochen werden, den Zeitraum zu verlängern, in welchem sich ein Sterbender befindet, um damit den Zeitpunkt des Eintritts des Todes „etwas“ hinauszuschieben. Könnte ich in diesem Fall das Unterlassen mancher akutmedizinischer Maßnahmen befürworten, so will damit nicht gesagt sein, dass jedwede Unterlassung zu billigen wäre, denn Maßnahmen zur Rettung und Erhaltung menschlichen Lebens müssen von Ärzten (jederzeit) ergriffen werden, insbesondere, wenn ein Sterbender dadurch die Chance erhält auf einem Niveau von Lebensqualität weiterleben zu können, das für den „einst Sterbenden“ akzeptabel ist.

Wenngleich ich passive wie aktive Sterbehilfe ablehne, sollte

Sterbebegleitung

heutzutage nicht fehlen. Die aus medizinischer Sicht anzustre­benden Ziele der Sterbebegleitung sind Schmerz- und Angstfreiheit für Patienten, bei gleichzeitiger Erhaltung des größtmöglichen Maßes an Kommunikation[1].

Ebenso wichtig wie die medizinische (medikamentöse) Begleitung des Patienten, ist aber auch die Umgebung, in welcher sich der Sterbende befindet. Angehörigen sollte es ermöglicht werden, fernab von Hektik und Panik, diese von starken und wichtigen Emotionen begleitete Situation zu durchleben und auszuleben.

Der Sterbende wiederum sollte auch in der schönsten Umge­bung nicht alleine gelassen werden. Deshalb sollte auch jemand zur Stelle sein, wenn diese Aufgabe von Familienangehörigen nicht erfüllt werden kann.

Ich denke, dass noch heftige Diskussionen zu führen sein werden, mit welchem Recht Ärzte einem Hochbetagten durch die Einweisung in ein Akutspital Leid und Schmerz zufügen, obwohl sie genau wissen, dass ihm dort noch weniger geholfen werden kann, als es mit konservativer Therapie daheim oder im Pflegeheim möglich ist.

Weshalb es diesbezüglich keine Rechtsprechung gibt, liegt wohl daran, dass kein – letzt Endes verstorbener – Patient (Schmerzens)geldforderungen gegen den Arzt einklagen kann, der ihn vor seinem Ableben noch rasch ins Spital eingewiesen hat.

Früher, als es noch keine Fragen oder gar Forderungen an die Medizin gab (musste der Patient leiden? konnte man dagegen etwas tun? etc.) hatte man auch eine andere Einstellung zum „Sterben zuhause“. Heute aber, da solche Forderungen an die Medizin gestellt werden, sollte dem geriatrischen Patient, sollte für Angehörige und auch den behandelnden Ärzten der moderne medizinische Standard – Geriatrie – zur Seite stehen.


[1] Kommunikation mit Sterbenden wird nur selten verbal geführt. Vielmehr ist hier ein Austauschen von Gefühlen, Erlebtem, Ver­gangenem und von Empfindungen gemeint.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert