Selbstbestimmung

Du kannst – so wie das schon Generationen vor Dir gemacht haben – kritiklos über Dich ergehen lassen, was Ärzte „gut für Dich“ finden.

Du kannst Dich von einem Arzt und von einem Notar beraten lassen, ob und wann Dich ein Intensivmediziner am Leben erhalten soll oder ob er Dich sterben lassen soll.

Du kannst ihren Rat auch zu Deiner Patientenverfügung machen. Die neu aufgelegte Broschüre des BMJV hilft Dir dabei.

Du kannst aber auch selbst bestimmen, ob Du vermeiden willst im Alter jahrelang ein Pflegefall zu bleiben, oder Deinen Angehörigen zur Last zu fallen.

Mit PFLEGEFALLTOOL – die Ergänzung zur Patientenverfügung – kann jeder seinen wahren Willen erkunden, überprüfen, erneuern und schriftlich festhalten.

Tipp: Broschüre des BMJV, christliche Patientenvorsorge

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