Selbstbestimmung kann jahrelange Pflegebedürftigkeit im Alter verhindern

Die EU-Kommission hat am 23.11.16 in „Health at a Glance: Europe 2016“ u.a. mitgeteilt, dass ca. 50 Mio. Menschen in der EU chronisch krank sind.

Selbstbestimmung kann jahrelange Pflegebedürftigkeit im Alter verhindern

Solange man in Gesundheit altert, ist Pflegebedürftigkeit gar kein Thema. Hat jemanden aber ein Akutereignis getroffen oder haben chronische Krankheiten zu Pflegebedürftigkeit geführt, dann lässt sich meist nichts mehr dagegen tun, jahrelang ein Pflegefall zu bleiben.

In weiten Teilen der Bevölkerung bestehen aber Skepsis und deutliche Vorbehalte gegen gewisse medizinische Fortschritte. Für den Fall, dass sie im Alter pflegebedürftig sein sollten, wollen 61 % der 16 – 29 Jährigen nicht, dass mit allen Mitteln ver­sucht wird ihr Leben zu verlängern. Im Alter von 60+ geben sogar 85 % der Befragten dieselbe Antwort (Quelle: Roland Rechtsreport 2016 S 34). Ein Faktum, das die big player im Gesundheits- und Pflegemarkt (Pharma, Medizintechnik, Spitals- und Pflegeheimbetreiber, sowie öffentliche und private Versicherer) derzeit noch ignorieren.

Ein straffes rechtliches Regelwerk legt fest, wie Ärzte bei medizinischen Behandlungen vorzugehen haben (ABGB, ASVG, ÄG, KAG, PatVG, Strafrecht, Berufsethik, Behandlungsleitlinien etc.). Trotzdem bleibt es immer dem Patient überlassen, ob er einer Behandlung zustimmt oder ob er sie ablehnt. Keine einfache Entscheidung, der aber immer größer werdende Bedeutung zukommt.

Wer als Pflegefall nicht jahrelang vom System am Leben erhalten werden will, muss medizinisch mögliche, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Denn Fortschritte in der Medizin, höhere Lebenserwartung und Zunahme von chronischen Krankheiten im hohen Lebensalter führen zu immer längerer Dauer von Alterspflegebedürftigkeit.

Man fragt sich, kann ich heute verhindern später jahrelang ein Pflegefall zu sein? Wer einen Pflege­fall und die damit verbundenen Probleme aus der Nähe sieht, erkennt dass für diesen Fall selbst seine notarielle Patientenverfügung unwirksam ist (vgl. :In der Schmitten). Es ist ja weder ethisch zu rechtfertigen, noch ist es ohne Weiteres gesetzlich erlaubt, das Erfüllen solch eines Wunsches von anderen zu verlangen.

Selbstbestimmung ist der Schlüssel dazu, am Ende des Lebens ohne Schmerzen und langes Siechtum auszukommen. Wer kein Pflegefall sein will, muss einerseits herausfinden welches seiner Medikamente den natürlichen Verlauf hinauszögert oder welche sonstige moderne medizinische Maßnahme das Schicksal bekämpft. Andererseits muss man wissen, ab wann man welche dieser ärztlichen Empfehlungen ablehnt.

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