Pflegestufe bestimmen – ohne Untersuchung

Dank pflegestufen.at ist es möglich die Pflegestufe sehr genau selbst zu bestimmen, ohne den Pflegegeldwerber untersuchen zu müssen. Dann macht es keinen Unterschied mehr, wo in Österreich eine anspruchsberechtigte Person zuhause ist, oder ob ihr Angehörige – sogar wenn sie im Ausland wohnen – zur höchstmöglichen Pflegestufe verhelfen wollen.

Betroffene lehnen es oft ab, Pflegegeld zu verlangen oder um Erhöhung anzusuchen („es ist mir ‚unangenehm‘ etwas zu verlangen“, „ich will nichts vom Staat“ oder so ähnlich können Argumente lauten). Anstatt diese Pflegebedürftigen zu „überreden“, erhalten Angehörige bei pflegestufen.at ein recht genaues Bild über die mögliche Pflegestufe – selbst ohne Einwilligung der Betroffenen. Auch Pflege­geldempfänger die nicht riskieren wollen als Folge eines Neubemessungsantrags herabgestuft zu werden, finden dafür eine sichere Lösung bei pflegestufen.at.

Sie besorgen sich bei pflegestufen.at entweder schrittweise die benötigte Information, oder sie holen sich fachliche Beratung per Telefon.

Schrittweise Information einholen

Den ersten und wichtigsten Schritt macht man bei www.pflegestufen.at, die Pflegestufe kostenlos bestimmen. Dabei gilt es Hilfs- und Betreuungs-leistungen zu identifizieren, die aufgrund von Funktionseinschränkungen notwendig sind. Korrekte Antworten liefern kostenlos die erste Orientierung zur Pflegestufe. Danach kauft man nur so viel Information wie man jeweils benötigt, und die man anderswo nicht bekommt.

Bandbreiten

Bis zur Pflegestufe 1 aber auch innerhalb der Pflegestufen liegt eine Bandbreite an anfallenden Hilfs- und Betreu­ungsstunden (65 – 30 – 25 – 40 – 20 Stunden). Für den Preis einer Rezeptgebühr zeigt pflegestufen.at die Summe der Betreuungsstunden an, zu der die geklickten Antworten geführt haben. So sieht man, wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. Wurde die berechnete Pflegestufe z.B. gerade noch erreicht, oder fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe.

Eine einzige Antwort kann den Unterschied in der Pflegestufe ausmachen

Will man wissen wie Gutachter einzelne Antworten bewerten, kann man bei pflegestufen.at um den Preis von zwei Rezeptgebühren alle beantworteten Fragen und die dazugehörigen Betreuungsstunden als PDF ausdrucken. Nun hat man alle für Pflegestufen relevante Fragen vor sich, und kann in Ruhe prüfen welche andere Antwort zu einem besseren Ergebnis führen kann.

“so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x”

Trotz unzähliger Möglichkeiten welche Hilfen jemand braucht und welche nicht, gibt es für jede Pflegestufe charakteristische Kombinationen von Hilfen. Jedes e-Book der Reihe “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x” enthält neben vielen Tipps alle Hilfen und Betreuungsleistungen, die für das Einstu­fungsverfahren von Bedeutung sind. Gesondert ausgewiesen ist eine Kombination von Hilfs- und Betreuungs­aufwand, die sicher zur jeweiligen Pflegestufe führt. Um den Preis von drei Rezeptgebühren, also um weniger als € 20,– erhält man Information, welche auch die böse Überraschung verhindern kann, dass ein Neubemessungsantrag zum Verlust der aktuellen Pflegestufe führt (Herabstufung).

Pflegestufen-Beratung auch per Telefon

Die Weiterentwicklung von pflegestufen.at hat es möglich gemacht, die Pflegestufe allein aus den Antworten zu beurteilen, ohne die anspruchsberechtigte Person untersuchen zu müssen. In 95 % der Fälle genügt die ½ stündige Beratung per Telefon, um alle offenen Fragen zur individuellen Pflegegeldeinstufung zu klären. Lediglich bei Beratung zu Gerichtsverfahren kommt es vor, dass einstündige Beratung notwendig wird.

 

 

Patientenverfügung neu denken

Der in Deutschland seit Anfang 2019 geltende Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen[1] will bei Patienten ihr Recht auf Selbstbestimmung bei medizi­nischer Behandlung bewusst machen und stärken. Zugleich impliziert das Recht aber, dass Bürger verstärkt Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für ihr Leben tragen müssen. Was heute infolge des Rechts auf Zweitmeinung bei Operationen gilt, kann schon morgen in der Geriatrie Auswirkungen haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass Patienten selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Verhalten rechtzeitig erlernt und geübt haben. Deshalb mein Vorschlag zum Erlernen und zum Üben von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für das eigene Leben:

„Patientenverfügung neu denken“

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument. Sowohl für junge, gesunde Menschen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich in die Situation kommen können ihren Willen nicht mehr äußern zu können. Aber auch für Betagte die nicht wollen, dass ihr Lebensabend künstlich verlängert wird, wenn sie an den Folgen von chronischen Krankheiten leiden, einen Schlaganfall durchmachen oder an Demenz erkranken.

Nur ein sehr geringer Anteil von frühzeitig errichteten Patientenverfügungen wird in naher und mittlerer Zukunft zum Tragen kommen. Bei einem etwas größeren Anteil dauert es dann Jahrzehnte bis das Dokument wirksam wird (Demenz im Alter). Im größten Teil der Fälle wird der Text aber nie zu einer rechtswirksamen Patientenverfügung werden, weil der Patient bis zum Schluss seinen Willen äußern kann.

Patientenverfügung: kein starres Dokument – ein dynamischer Prozess

Deshalb sollte eine Patientenverfügung nicht als starres Dokument gesehen werden, sondern als ein dynamischer Prozess. Die Entwicklung beginnt mit einem ersten Text und wird in der Folge von der Biografie des Verfügenden beeinflusst (deshalb ist eine Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und zu erneuern, lt. BMJV.de einmal jährlich). Der Entwicklungsprozess wird erst beendet sein, wenn das Dokument in seiner Letztfassung tatsächlich zum Einsatz kommen wird, weil der Verfügende – nunmehr als Patient – seinen Willen nicht mehr äußern kann – und das kann auch erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Beginn des Entwicklungsprozesses der Fall sein. Durch das regelmäßige, ernsthafte, Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern der Inhalte seiner „Patientenverfügung“ erlernt und übt der Verfügende, Eigenverantwortung dafür zu übernehmen, was ihm das Selbstbestimmungsrecht zubilligt.

Die Patientenverfügung sollte zu dem gemacht werden, was sie eigentlich sein muss – ein dynamisches Instrument, das dem Verfügenden hilft sein Recht auf Selbstbestimmung zu erkennen. Sein Selbstbestimmungsrecht soll jeder bewusst bei jeglicher medizinischen Behandlung wahrnehmen. Vgl. Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient?

[1]KBV – Recht auf Zweitmeinung

Unternehmensnachfolge aus altersmedizinischer Sicht

Im Zuge der Planung eines Generationenwechsels sind neben betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Regelungen heute mehr denn je, auch persönliche Regelungen zu treffen, die mit dem Altern zusammenhängen.

Schon 2003 haben Williams & Preisser in der Pflichtlektüre jedes Wealth-Managers „Preparing Heirs: Five Steps to a successful Transition of Family Wealth and Values“ beschrieben, welch hohe Bedeutung Familienfrieden für den Erhalt des Familienvermögens hat. Während 40 Jahren ärztlicher Tätigkeit als Geriater habe ich Einblick in viele Hintergründe gewonnen, die den Familienfrieden stören können. Dazu gehören u.a. bei älteren Familienmitgliedern unerwartet auftretende gesundheitliche Veränderungen und deren Folgen.

auf Persönliches nicht vergessen

Im Zuge der Planung eines Generationenwechsels ist neben rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Regelungen heute mehr denn je auch an Persönliches zu denken, das mit dem Altern zusammenhängt.

Generell geht es um 4 Bereiche: Gesundheit (körperliche, geistige, seelische), Interessen (bisher unerfüllte Wünsche, Hobbies & Fertigkeiten & Sozialengagement/Freunde, Persönlichkeit | Charakter, Gegenwartsplanung | Tagesablauf), Familie (Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder), Planung (Wohnort bei Pflegebedürftigkeit, Lebensende – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Weil alle 4 Bereiche ineinandergreifen, ist jeder Fall individuell zu beurteilen und bekommt seine ganz persönliche, auf ihn zugeschnittene Lösung.

Der Begriff „DAS NEUE ALTER“, aus meinem Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ (Facultas-Maudrich Verlag, Wien, 2017), umfasst den Zeitraum ab dem Alter von ca. 65 Jahren. Diese Epoche kann 30 Jahre andauern, oder anders ausge­drückt, sie kann ¼ bis 1/3 des gesamten Lebens umfassen. Jahrzehnte, auf die man nicht planlos zugehen sollte.

individuelle Lösungen mit Arzt für Altersmedizin

Will man als Angehöriger der Gründergeneration für sich selbst, für den/die Partner*in und für die Folgegenerationen keine Fehler machen, dann zieht man einen Geriater als Coach oder als Berater bei. Er kennt, analysiert und zeigt alternsspezifische Bedürfnisse auf, und er unterstützt das Erarbeiten von individuellen Lösungen.

Altersmediziner sehen den alternden Menschen als Ganzes, und verstehen unter Geriatrie nicht nur das Behandeln von Krankheiten bei alten Menschen. Geriater haben ein Auge auf den Patientenwillen und ein offenes Ohr für Angehörige und ihre Sorgen. Sie haben die notwendige Erfahrung, um mit dem Altern verbundene Probleme anzusprechen und sie zu relativieren.

auf das Wohl des Gründers und auf seine Familie achten

Wem bei der Nachfolgeregelung auch am persönlichen Wohl des Gründers und seiner Familie liegt, der spricht auch persönliche, vermögensunabhängige, altersmedizinische Themen an. So wie sich Finanzberater aber von Juristen oder Steuerberatern abgrenzen, überlassen sie auch das Behandeln altersmedizinischer Probleme dem Fachmann.

In Verbindung mit Unternehmensnachfolge biete ich einen speziellen 1-Tages-Intensiv-Workshop.

Wer Kunden auf die Thematik des Alterns anspricht und für die Lösung auf einen kompetenten Fachmann verweisen kann, setzt vertrauensbildende Maßnahmen. Zugleich bietet er Kunden einen besonderen Mehrwert, verschafft sich Zugang zur Nachfolgergeneration, und nicht zuletzt hebt er sich damit positiv von Mitbewerbern ab.