Auf (mehr) Pflegegeld verzichten?

Wurde Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder fehlen nur wenige Stunden pro Monat auf die nächste Pflegestufe, dann sollten Sie jetzt prüfen, ob sich die seit 1. Juli 2020 geltende neue Bewertung für „gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher 4 Stunden pro Monat) in Ihrem Fall positiv auswirkt.

Besuchen Sie dazu www.pflegestufen.at und holen Sie sich dort so viel Information, wie Sie dafür benötigen.

Bestimmen Sie, welche Information Sie haben möchten.

kostenlos: beantworten Sie bei www.pflegestufen.at alle Fragen und erfahren Sie die daraus berechnete Pflegestufe (Rechner berücksichtigt ab 1.7.20 neuen Wert)

€   6,30   Gesamtstundenzahl an Pflegebedarf pro Monat (wie weit ist die nächste Stufe entfernt?)

€ 12,60   Fragen, Ihre Antworten und dazugehörige Stunden als PDF ausdrucken (Stunden je Antwort im Detail)

€ 27,00    e-Book einer bestimmten Pflegestufe

€ 39,90    e-Book Pflegegeld-Klage

€ 95,00    Beratung durch Dr. Margula (1/2 Stunde)


Prüfen Sie noch heute anonym und ohne Zutun des Anspruchsberechtigten, ob der Erlass auch in Ihrem Fall jeden Monat (mehr) Pflegegeld bedingt. Holen Sie sich jetzt bei www.pflegestufen.at so viel Information wie Sie brauchen!

Zugang zu Pflegestufen 1 und 2 wieder deutlich erleichtert

Ab dem 1.7.2020 kommt für „sonstige Körperpflege“ der Wert von 10 Stunden pro Monat (bisher 4 h/Mo) zur Anwendung.

Nachdem BM Hundstorfer (SPÖ) schon 2011 den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 massiv verschärfte, erschwerte er den Zugang dann nochmals. Seit 1.1.15 sind es 65 h/Mo (zuvor 60 h/Mo) die man für Stufe 1 benötigt und 95 h/Mo (zuvor 85 h/Mo) für die Pflegestufe 2.

Jetzt, mehr als 5 Jahre später hat das Grün geführte Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eine merkliche Verbesserung bei Pflegegeld erlassen. Damit wird der erschwerte Zugang zu Stufe 1 zur Gänze ausgeglichen und der erschwerte Zugang zu Stufe 2 um 60 % erleichtert.

Zwar bleiben für alle Pflegestufen benötigte Stunden pro Monat unverändert, aber die in niedrigen Pflegestufen meist benötigte Hilfe beim Duschen/Baden wird von bisher 4 Stunden pro Monat auf nunmehr 10 Stunden pro Monat erhöht.

Diese begrüßenswerte Neuerung stützt sich auf den Erlass des BMSGPK, GZ 2020-0.192.028 (vom 31. März 2020). Mit der Erhöhung wir dem Umstand Rechnung getragen, dass ein tägliches Dusch- oder Wannenbad im zeitlichen Ausmaß von 20 Minuten mittlerweile für alle Menschen als hygienische Standardversorgung anzusehen ist.

Die Anhebung des Pflegebedarfs für die Betreuungsmaßnahme „sonstige Körperpflege“ hat direkte Auswirkung auf die Pflegestufe, wenn die höhere Stufe nur um bis zu 6 Stunden pro Monat verfehlt wurde.

Ob die ab 1.7.20 greifende Änderung in Ihrem Fall zu einer höheren Pflegestufe führt, können Sie schon jetzt ablesen, wenn Sie bei www.pflegestufen.at nach kostenloser Berechnung der Pflegestufe, im Detail ansehen wie viele Stunden von einer Antwort ausgelöst wurden. Nur bei pflegestufen.at können Sie Stundenzahl zu einer Pflegestufe berechnen.

Beim Ansatz des neuen Wertes kommt es auf den Zeitpunkt der Begutachtung an. Um sicher zu gehen, dass der Untersuchungstermin erst nach dem 1. Juli 2020 stattfindet, sollte der Antrag nicht zu früh beim Entscheidungsträger einlangen. Es macht für Anspruchsberechtigte keinen Unterschied, ob ein Antrag am 1. eines Kalendermonats oder am Letzten des Kalendermonats bei der SV einlangt.

ab dem 1. des nächstfolgenden Kalendermonats

Ein gewährter Anspruch besteht immer erst „ab Beginn des auf die Antragstellung nächstfolgenden Monats“ (§ 9 Abs 1 BPGG).

Nachdem Untersuchungstermine derzeit telefonisch vorangekündigt werden, können Antragsteller es beeinflussen, dass der Untersuchungstermin erst nach dem 1. Juli 2020 stattfinden wird.

Seine Patientenverfügung auch digital überprüfen

Besonders 60+ Jährige erhoffen sich zu Recht, als Pflegefall nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, wenn sie die Empfehlung des BMJV.de befolgen, ihre Patientenverfügung einmal jährlich zu erneuern.

seine Patientenverfügung überprüfen

Egal woher die Patientenverfügung stammt, ob aus dem Internet, oder ob sie ein Notar errichtet hat, das alljährliche Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern muss jeder selbst besorgen. Denn nur ich kann bestimmen, ob Ärzte um mein Leben kämpfen sollen oder ob ich das nicht mehr will.

Bei jedem Erneuern seines Dokuments fragt man sich auf’s Neue: „Wenn mir morgen etwas zustößt, sodass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, und sich mein Zustand nicht mehr bessern wird: Sollen die im Dokument genannten Maßnahmen wirklich nicht mehr unternommen werden, um mich zu retten? Oder habe ich mit meinem Leben doch noch nicht abgeschlossen, weil sich inzwischen manches wieder zum Positiven verändert hat?“

Für 60+ Jährige die unsicher sind ob es richtig ist eine Maßnahme abzulehnen, habe ich eine Software entwickelt, mit der sie ihre Patientenverfügung zusätzlich auch digital überprüfen können. Diese komplexe Software liegt als Prototyp vor und soll bald auch als App erhältlich sein.

Um nur 9,90/Jahr berechnet die App dann jederzeit und unkompliziert das ein­deutige Ergebnis für beliebig viele Maßnahmen. Nach Eingabe der angefragten Maßnahme definieren Antworten des Users seine Situation. Aus der „Situation des Users“ und aus altenmedizinischer Kompetenz berechnet der Algorithmus ein Ergebnis, das der User mit seinem Gefühl vergleichen kann.

seine Patientenverfügung aktualisieren,

Sollte man die eine oder andere Maßnahme zusätzlich ablehnen wollen, kann man seine Patientenverfügung auch digital aktualisieren. Sei es eine Maßnahme die man z.B. beim Besuch im Pflegeheim bei anderen gesehen hat, oder ein Me­dikament, das man (auch selbst) nicht mehr schlucken möchte. Indem er durch die Fragen und Antworten der App geleitet wird, erkennt der User was für seine Entscheidung wichtig ist. Er wird schließlich sein Gefühl mit dem berechneten Ergebnis vergleichen.

seine Patientenverfügung erneuern

Wer nur Datum und Unterschrift auf seine Patientenverfügung setzt, hat das Dokument schon erneuert. Doch um später überzeugend zu beweisen, dass es sich um den eigenen, freien Willen gehandelt hat, braucht es mehr.

Wie beim Überprüfen und Aktualisieren, geht die Software auch beim Erneuern der Patientenverfügung neue Wege: Fragen und Antworten jeder Berechnung kann man im PDF Format ausdrucken. Die gesammelten Ausdrucke liefern mor­gen den Beweis und die Begründung für den eindeutigen Willen des Patienten.

seine Patientenverfügung mit Angehörigen besprechen

Oft wird übersehen: Meine Patientenverfügung werde ich weder selbst noch direkt an den Arzt übergeben. Stets wird ein Dritter das Originaldokument vorlegen müssen, in dem ich Unterlassung der Behandlung verlange. Damit dieser Dritte (im Idealfall der Vorsorgeberechtigte) meine Wünsche rasch depo­niert und sie bei Ärzten auch „durchkämpft“ ist es unumgänglich, dass er Zugang zum Originaldokument hat, dass er dessen Inhalt kennt, und nicht zuletzt muss auch er bereit sein, meinem Willen zu entsprechen. Deshalb ist es notwendig, schon im Voraus mit Angehörigen (zumindest mit Bevollmächtigten) darüber zu sprechen. Denn ein Streit zwischen Arzt und Angehörigen oder unter Angehö­rigen – der womöglich vor Gericht ausgetragen wird – kann die Umsetzung des Patientenwillens auch um 10 Jahre verzögern. (BGH-Urteil: XII ZB 61/16, BGH-Beschluss XII ZB 107/18).

Auch hier braucht der Verfügende Unterstützung. Wie eröffne ich das Gesprächmit Angehörigen? Welche Themen soll es beinhalten? Was mache ich wenn der Angehörige sagt: „Das ist jetzt doch gar nicht aktuell“, oder er erklärt: „Du kannst von mir nicht verlangen, Dich einfach sterben zu lassen“.

Die Fragen und Antworten einer Berechnung der neuen App können der „rote Faden“ für Gespräche mit Angehörigen sein, die zeitgleich mit dem Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern seiner Patientenverfügung geführt werden sollen.

Bei www.pflegefall-tool.at anmelden, den Code: FACULTAS eingeben und jetzt die Vollversion gratis testen.

Pflegegeld planen

Diese persönliche Aussendung stand am Ende der Email-Serie von PFLEGESTUFEN.AT zur Information über Erneuerung der Seite, über neue Features und über e-Books.

PFLEGESTUFEN.AT bedient heute drei Gruppen von älteren Menschen: Die einen haben so wenig Pension bzw. Einkommen, dass sie Pflegegeld für ihren Lebensunterhalt brauchen. Für die zweite Gruppe ist die Situation nicht weniger demütigend. Diese Personen müssen (erstmals selbst) eingestehen, bei Verrichtungen des täglichen Lebens Unterstützung zu brauchen. Sie wissen auch, dass sie früher oder später noch mehr Hilfe brauchen werden. Unlängst meldete sich eine Userin vom Newsletter mit folgender Begründung ab: „Ich habe bereits Pflegestufe 2, sodass die Information nicht mehr relevant ist.“ Diese Dame zählt nicht mehr zur zweiten Gruppe. Und schließlich gibt es die dritte Gruppe von Pflegebedürftigen, für die sich Angehörige (z.B. Kinder oder Enkelkinder) um Pflegegeld bemühen.

Sie lesen also diese Zeilen wahrscheinlich aus Interesse am Thema Pflegegeld und weil Sie zu einer der drei Gruppen gehören, die ohne Zeitverlust das höchstmögliche Pflegegeld bekom­men wollen, das zusteht. Sie wollen keine Ablehnung erhalten, so wie jährlich fast 60.000 Personen, die ohne Planung und unvorbereitet immer wieder einen neuen Antrag stellen. Das ist nämlich kontraproduktiv.

Ja, es bedarf Vorbereitung und Planung. Und zwar sowohl für jeden Antrag um Pflegegeld, und erst recht für die Entscheidung nach Erhalt eines negativen Bescheides – ob klagen oder nicht klagen.

Aussichtslose Anträge vermeiden

Aussichtslose Anträge verschlingen jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge an administra­tiven Kosten, die nicht als Pflegegeld ausbezahlt werden können.

zu bedenken

Jeder Antrag ist im Pflegegeldakt vermerkt und sagt dem nächsten Gutachter, wie oft der Pflegegeldwerber bisher schon mit Einstufungen unzufrieden war. Ein Gutachter der den 10. oder noch höheren Antrag eines Antragstellers in Händen hält, denkt sich spätestens im Laufe der Begutachtung seinen Teil. Mit jedem abgelehnten Antrag beginnt neuerlich eine einjährige Sperrfrist zu laufen. Selbiges trifft auch auf Klagen gegen ergangene Pflegegeldbescheide zu.

mein Rat

  • Bestimmen Sie alle 6 – 12 Monate, aber auch bei merklicher Verschlechterung des Zustandes, die Pflegestufe bei pflegestufen.at: anonym und kostenlos. Das ist auch ohne Zutun des Betroffenen möglich.
  • Vergleichen Sie das berechnete Ergebnis mit der aktuell zuerkannten Pflegestufe.
  • Kaufen Sie einmalig das passende e-Book aus der Reihe „so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe …“, das nach der Berechnung angeboten wird. Daraus lernen Sie wann die nächst höhere Pflegestufe möglich ist.
  • Besuchen Sie die neuen Seiten Pflegestufe 3 oder Pflegegeldklage.
  • Haben Sie dennoch einen abschlägigen Bescheid bekommen, sparen Sie Zeit, Nerven und Anwaltskosten, indem Sie die Information aus dem e-Book „Pflegegeld-Klage mit guten Chancen auf Erfolg“ kennen.

Alles Gute wünscht Ihnen
Ihr Dr. Wilhelm Margula