Impfpflicht gegen Covid 19 aus meiner ärztlichen Sicht

Viele Menschen lehnen es ab, in gesundheitlichen Belangen vorgeschrieben oder gar aufgezwungen zu bekommen, was sie tun sollen.

Aber Selbstbestimmung und Autonomie implizieren Eigenverantwortung. Wer es bevorzugt die Zustimmung zu einer notwendigen Operation zu verweigern, oder wer das Krankenhaus gegen Revers verlässt und auch wer ein ihm verordnetes Medikament besorgt aber nicht einnimmt, der ist alleine für Konsequenzen verantwortlich, die sich aus seinem Handeln, Verhalten oder Unterlassen ergeben. Wer sein Selbstbestimmungsrecht informiert ausübt, der handelt in Eigenverantwortung und nimmt alle sich daraus ergebenden Folgen auf sich.

Deshalb vorweg meine Meinung zu Covid 19: Impfpflicht NEIN, aber auch keine „kostenlose“ Behandlung mehr für Ungeimpfte, die an Covid 19 erkranken. Achtung: Das heißt nicht „keine Behandlung“. Sondern: der ungeimpfte, an Covid 19 Erkrankte muss für Behandlungskosten selbst aufkommen, die sich im Zusammenhang mit einer Covid 19 Erkrankung ergeben. Vielleicht wird es private Krankenversicherer geben, die dieses Risiko versichern.

keine Impfpflicht, weil

  1. Autonomie und Selbstbestimmung sind auch im medizinischen Bereich zu wahren. Der höchstpersönliche Wille von informierten, einsichts- und entscheidungsfähigen Personen ist stets Handlungs- und Behandlungsgrenze für Ärzte. Der Patientenwille bedarf keiner Erklärung oder Begründung. Er ist zu akzeptieren und zu respektieren, auch wenn er dem allgemeinen oder medizinischen Sachverstand widerspricht.

    Autonomie und Recht auf Selbstbestimmung enden aber dort, wo sie auf Autonomie und Selbstbestimmung anderer Personen treffen, oder Strafbares verlangen. Z.B. kann auch in einer Patientenverfügung der Wunsch nach „aktiver Sterbehilfe“ nicht verfügt werden.
  2. Selbstbestimmung impliziert Eigenverantwortung für daraus entstehende Folgen.
  3. Das Thema Impfpflicht führt in Österreich offenbar zur Spaltung der Gesellschaft

keine kostenlose Covid19-Behandlung, weil …

  1. Wir befinden uns in einer Pandemie, in der Fachleute vorgeben wie sie zu beherrschen bzw. zu bekämpfen ist.
  2. Es gilt als EBM (evidence based medicine), dass die Impfung in hohem Maß vor spitalspflichtigen, schweren Verläufen einer Covid-Infektion schützt.
  3. Impfungen sowie der Booster werden für alle Bürger „kostenlos“ zu Verfügung gestellt.
  4. Auch dem ungeimpften, an COVID Erkrankten stand es frei, die Impfung („kostenlos“) in Anspruch zu nehmen, um sich vor einem schweren Infektionsverlauf zu schützen. In Eigenverantwortung hat er die Impfung aber abgelehnt, weil er dachte/hoffte trotz Infektion keinen schweren Verlauf zu erleiden.
  5. Solidarität:
    a) Die Anzahl von Intensivbetten ist für einen durchschnittlichen Bedarf ausgelegt. Zusätzliche Intensivbetten wegen Covid19 Behandlungen können nur in begrenzter Zahl bereitgehalten werden. Dabei wird von geimpften Personen ausgegangen, weil die Impfung kostenlos zu Verfügung steht.

    b) Ein Solidaritätsprinzip im SV-Wesen verlangt von jedem Solidarität. Das umfasst auch das Mitwirken, einen Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Mir ist bewusst, dass meine Meinung das System nicht verändern kann und nicht verändern wird.

Argumente

Manche Länder verlangen für die Einreise (auch von 3fach Geimpften) den Nachweis einer aufrechten Krankenversicherung, die im Falle einer COVID Erkrankung für die Behandlungskosten aufkommt.

Wer abseits von gesicherten Pisten geborgen werden muss, wird für verursachte Kosten auch selbst aufkommen müssen. Ebenso muss selbst für Schäden aufkommen, wer (Haftpflicht)Versicherer durch sein Verhalten von der Leistungspflicht befreit hat.

Eine auf ein Individuum beschränkte Erkrankung, ungeachtet ob sie durch das Individuum selbst verursacht wurde (z.B. Rauchen, Alkohol etc.), ob durch andere verursacht (passiv-Rauchen, Luftverschmutzung), oder schicksalhaft eingetreten (z.B. Krebsleiden), ist nicht vergleichbar mit übertragbaren (ansteckenden) Krankheiten und schon gar nicht mit dem schweren Verlauf einer Infektion während der Pandemie.

Auch der Patientenwille sich für Palliativmedizin zu entscheiden, anstatt einer medizinisch indizierten Therapiemöglichkeit zuzustimmen, ist nicht zu vergleichen mit dem Zuwiderhandeln gegen die von allen Fachleuten empfohlene, alternativlose Impfung zum eigenen Schutz vor schwerem Verlauf und zum Eindämmen bzw. Bekämpfen der aktuellen Pandemie.

Geforderte gesetzliche Verankerung der „Unversehrtheit“. Auch heute darf kein Arzt ohne Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters die Integrität des Körpers verletzen. (§ 110 StGB)

So vielschichtige Themen wie an der Frage nach „Impfpflicht bei Covid“ beteiligt sind, z.B. Interesse der Allgemeinheit gegenüber individuellem Interesse, Schutz und Sicherheit der Allgemeinheit während einer Pandemie/Epidemie, Ethik, Selbstbestimmung, Autonomie und ihre Grenzen, Einschränken von persönlichen Grundrechten, Epidemiegesetz, Mehrheitsentscheidung, Demokratiepolitik usw., bedürfen einer breiten Diskussion unter den jeweiligen Fachleuten. Sie lassen sich nicht zu „einer“ Essenz komprimieren, und sie lassen sich nicht an einem individuellen Beispiel argumentieren oder festmachen. All diese Themen lassen sich aber auch nicht auf eine eindeutige Antwort zur „Impfpflicht bei COVID“ reduzieren.

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