Hilfestellung zu Begutachtung für Pflegegeld

Auf der Internetseite des Sozialministeriums ist unter Pflegegeld nachzulesen, dass ab 1.1.15 die Stundenwerte angehoben werden (abgefragt am 7.1.15 22:32). Das Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs für jede der 7 Stufen findet man unter FAQ. Wie diese Stunden aber gerechnet werden, ist auf keiner der offiziellen Seiten zu finden, die über Pflegegeld oder Pflegestufen informieren sollten.

Weshalb in Österreich die entsprechende Einstufungsverordnung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wird, werde ich in einem späteren Blogbeitrag darlegen. Inzwischen können Sie am kostenlosen Pflegegeldrechner bei http://www.pflegestufen.at/ sogar die Anwendung der Einstufungsverordnung ausprobieren.

Während in Deutschland selbst die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht sind, an die sich auch Gutachter zu halten haben, werden in Österreich die Bürger mit Absicht in Unwissenheit gelassen. Das zeigt nicht nur die parlamentarische Anfrage sondern insbesondere deren Beantwortung durch den Sozialminister. In Österreich herrscht eben eine eigene Kommunikationskultur, wie man an vielen Umständen ablesen kann, die sich bestenfalls in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen verlaufen. Auch orf.at entfernt Aussagen wie von I. Griss zur Pensionserhöhung ganz rasch wieder von der ersten Seite.

In Deutschland hingegen schreiben Vereine (z.B. http://www.pflege-deutschland.de/) oder auch Privatpersonen (http://www.pflegeverantwortung.de/) ganz offen und umfassend darüber, wie man sich auf die Pflegegeld-Begutachtung vorbereitet und wie einem durch Fachleute geholfen wird (http://www.pflegeberatung.de/ oder http://www.carecompetencehb.de/). Derartige Initiativen wären in Österreich undenkbar, weil sich hierzulande nur Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien oder zur Kirche den Kuchen des Gesundheits- und Sozialwesens teilen sollen.

Aber zurück zu unserem eigentlichen Thema von heute: „Wie wird der Pflegebedarf berechnet?“ oder „Welche Pflegestufe kann jemand bekommen, der …?“ Rascher und leichter als wenn Sie die Einstufungsverordnung studieren und höchstgerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten mit der Pensionsversicherung suchen, finden Sie Antworten auf diese Fragen bei http://www.pflegestufen.at/.

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