„defensive medicine“ (1)

Um sich vor ungerechtfertigten Angriffen durch Kollegen, vor Schadenersatz fordernden Anwälten und um sich vor negativen Urteilen zu schützen betreiben Ärzte „defensive medicine“. Dazu gehört auch, geriatrische Patienten ins Spital einzuweisen, um sich jeglicher ärztlicher Verantwortung zu entledigen.

Sollen Ärzte einen Patient ins Spital schicken dürfen, obwohl sie wissen, dass ihm dort nicht zu höherer Lebensqualität verholfen werden kann, dass er aber sowohl durch die Spitalseinweisung als auch durch die dort gemachten Untersuchungen zusätzliches Leid ertragen muss und im Gesund­heitszustand des Patienten womöglich sogar Verschlechterung eintritt?

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