Bundestagsdebatte über Suizidhilfe

Unmittelbar vor Beginn der Bundestagsdebatte über Suizidhilfe möchte ich neben meinem Blogbeitrag „Sterbehilfe – assistierter Suizid“ noch ergänzen:

Lässt man religiöse und ethische Überlegungen außer Acht, weil solche einer höchstpersönlichen Entscheidung jedes Einzelnen bedürfen, so ist zu fordern, dass assistierter Suizid nur dann straffrei sein kann, wenn die betroffene Person geistig und körperlich imstande ist, den Suizid auszuführen. Anderenfalls handelt es sich um Tötung.

Heute onkologische Patienten, morgen geriatrische Patienten und übermorgen vielleicht Menschen die nur mehr zweckspezifisch als Patienten bezeichnet werden?

Heute Suizidhilfe, morgen aktive Sterbehilfe und übermorgen vielleicht Euthanasie?

Generelle Überlegungen zur Debatte:

Wer verlangt die Debatte? Sind es leidende Patienten? Sind es Angehörige? Ist es die Politik? Sind es künftige Vollzugsorgane?

Für wen wird Straffreiheit verlangt? Für Angehörige? Für Ärzte? Für Pflegepersonen? oder für eine neu zu schaffende Berufsgruppe?

Wen betrifft die Debatte? Todkranke? unheilbar Kranke? Leidende? Komatöse, die eine entsprechende Patientenverfügung errichtet haben (z.B. schwerstverletzte Verunfallte)?

Wo wird man Assistenz zum Suizid einfordern?

Besser als Straffreiheit für „andere“ zu verlangen, die mir bei meinem suizidalen Vorgehen behilflich sind, nehme doch jeder selbst seine eigenen Zügel in die Hand. Jene, die kein Problem mit Selbstmord haben, auf ihre Art und Weise. Solche, die ganz und gar auf die Medizin vertrauen und bereit sind den Kampf zwischen Medizin und Schicksal am eigenen Rücken zu erdulden – auf ihre Art, und jene die den Spagat zwischen Machbarkeitsmedizin und Natur nicht machen wollen, auf ihre Art – nämlich mit Hilfe des online-Rechners Pflegefall-Tool.

Nach meinem Dafürhalten kann niemand ein Recht auf Selbstbestimmung verlangen, wenn dadurch das (Mit)Wirken eines Dritten notwendig wird.

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