Angehörige fragen sich: „was sollen wir tun?“

Wie sollen wir den Pflegefall versorgen (lassen) – Daheim oder im Alten- bzw. Pflegeheim, kann ihm das Spital (noch) nützen oder helfen?

Diese Frage stellt sich, weil Dinge nicht präzise beschrieben werden. Dabei ist es nicht Unvermögen zu differenzieren, sondern unterschiedliche Begriffe und Fakten werden oft vermengt.

Abgesehen von der fast immer bestehenden Komplexität der Ursachen, sieht sich der Laie auf einer Gratwanderung zwischen dem Wunschgedanken der Heilbarkeit und der verheißungsvollen Vorahnung was dem dementen oder pflegebedürftigen Alten – und damit auch der Familie – noch bevorsteht. Es gelingt Angehörigen ja meist nicht einmal die Realität einzuschätzen oder zu Kenntnis zu nehmen. Und noch viel weniger ist es dem Laien möglich zukünftige Entwicklungen abzusehen.

Hier ein Beispiel für unterschiedliche Begriffe: Beim geistig veränderten Patient ist für Laien die Grenze zwischen „Beaufsichtigung“ und „Betreuung“ meist nicht erkennbar. Angehörige sagen oft, dass der Patient „nur“ Zuwendung oder Zuneigung braucht, oder dass man sich mit dem Patienten beschäftigen müsste. Wenn aber die Notwendigkeit der Beaufsichtigung besteht, wird sich diese nicht ersetzen lassen. Manche Angehörige wissen selbst (oft sogar aus bisheriger eigener Erfahrung), dass es in Wirklichkeit um die mühsame, zermürbende und nervenaufreibende Aufgabe geht, den geistig veränderten Patient vor Selbstgefährdung und oder vor Fremdgefährdung zu schützen (er lässt z. B. das Gas offen, verlässt das Haus und findet nicht mehr zurück, wichtige Dinge werden verlegt oder weggeworfen, er geht unadäquat gekleidet auf die Straße … usw. usf.). Hier ist ständige Beaufsichtigung notwendig, die ein ganz anderes Ausmaß an Personaleinsatz verlangt, als nur Betreuung.

Nicht selten kommen Angehörige zum Geriater, beschreiben eine Situation und wollen dann im Rahmen von Diskussionen noch Recht behalten was ihre eigene (vielleicht ergoogelte) „Diagnose“ anlangt. Es führt aber nicht weiter, wenn sie dem Arzt erklären: das ist keine paranoide Färbung; oder ist das ein Alzheimer; vielleicht auch: dieses Medikament hat er schon einmal bekommen, und es hat nicht geholfen; oder: er war so gut eingestellt, bevor …. Medizinische Diskussionen zwischen Laien und Fachmann bleiben meist fruchtlos. Der mündige Patient oder Angehörige erhält das Attribut „mündig“, weil man ihnen zumuten und von ihnen verlangen darf, ihren Anteil am medizinischen Geschehen zu leisten.

Um den Zustand eines Betroffenen richtig zu beurteilen, sollte man sich schon beim Formulieren der sich darstellenden Problematik(en) Gedanken machen, und man sollte „das Kind beim Namen nennen“. Eine vordringlich zu beantwortende Frage lautet: Ist der ältere Mensch noch SELBSTSTÄNDIG, sodass er alleine in seiner Wohnung oder im Appartement eines Seniorenheimes wohnen kann, oder ist er UNSELBSTSTÄNDIG und muss vielleicht rund um die Uhr mit 24-h-Betreuung zuhause, in einer B-Station oder in einem Pflegeheim versorgt werden?

Hierauf eine Antwort zu finden ist gar nicht so schwer: Als selbstständiger geriatrischer Patient ist einzustufen, wer ohne fremde Hilfe die Bedürfnisse seines täglichen Lebens erfüllen kann. Der selbst­ständige geriatrische Patient muss aber den Haushalt (Einkaufen, Kochen und Geschirrwaschen, Wohnungsreinigung, Heizung und Wäschepflege) nicht selbstständig besorgen können, denn die hierfür notwendigen Hilfen sind zeitlich planbar und können deshalb zB auch zugekauft werden. Es kann zwar vorkommen, dass ein alter, selbständiger Mensch auch gelegentlicher Hilfestellung bedarf – zum Beispiel weil er kurzzeitig (über eine absehbare Zeitspanne hinweg) akut erkrankt ist. Ebenso ist es möglich, dass jemand zu bestimmten Zeiten Hilfe braucht – wenn er zum Beispiel nicht alleine vom Bett in den Rollstuhl kann, sich in der Wohnung mittels Rollstuhl aber überall hinbewegen kann. In beiden Fällen ist die benötigte Hilfe kalkulierbar.

Lässt sich im voraus aber nicht bestimmen wann (z. B. jeweils bei Verrichtung der Notdurft, oder beim Zurückholen eines Dementen der ziellos die Wohnung verlässt) und in welchem Ausmaß Hilfe benötigt wird, dann sind Aussagen wie, dass <jemand „ein bisschen“ Betreuung braucht> oder <„leicht pflegebedürftig“ sei>, nicht zulässig. Derart „verniedlichende“ Aussagen machen Angehörige meist nicht, weil sie die Situation verkennen, sondern um der in Wirklichkeit tragischen Dimension der Hilfsbe­dürftigkeit nicht ins Auge zu blicken. Auch Unselbständige selbst (geriatrische Patienten, die in Wahrheit rund um die Uhr zu versorgen sind), benützen Umschreibungen, aber mit anderer Absicht: sie wollen sich und/oder den Angehörigen ihre bereits vorhandenen Defizite nicht eingestehen.

Mit beschönenden Einstufungen (um der teueren Pflegeeinrichtung zu entgehen) ist aber niemandem geholfen. Erstens leidet der Betroffene, weil er zuhause oder im Appartement einer Senioreneinrichtung nicht das bekommen kann, was er eigentlich bräuchte. Zum zweiten führt das meist sehr rasch zur Unzufriedenheit der Angehörigen, weil der Betroffene offensichtlich unterversorgt ist, oder weil alle Hilfestellungen (z. B. Medikamenteneinnahme, Augeneintropfen etc.) als Sonderleistungen bezahlt werden müssen. Und zu guter letzt ist dies auch für Heimhilfeorganisationen und deren Personal oder für den Betreiber von Appartements unbefriedigend, weil selbst finanziell abzugeltende Sondereinsätze die unmöglich gewordene Personalplanung nicht aufwiegen können.

„Betreutes Wohnen“ deckt eine „Zwischensituation“ ab, wo der Senior zwar viel Hilfe, Betreuung, Zuwendung und „Ansprache“ braucht und auch bekommt, nicht aber von diplomiertem Pflegepersonal. Ebenso ist die ärztliche Betreuung in solchen Einrichtungen auf ein Ausmaß reduziert, wie dies für einen körperlich und geistig gesunden alternden Mensch ausreicht, nicht aber für einen geriatrischen Patient.

Weiß man um die Einweisungsdiagnosen Bescheid, unter welchen ältere Menschen ins Spital geschickt werden, und weshalb eben diese Patientengruppe sehr häufig eingewiesen wird und dann noch übergebührlich lange in Akutspitälern verweilt, so stellt sich heraus, dass der Grund meist darin liegt, dass diese Menschen entweder „nur“ Mobilitätshilfe im engeren Sinn brauchen, das heißt, dass sie sich in der Wohnung nicht selbstständig fortbewegen können, oder wegen sozialer Indikation im Spital sind. Auch die Frage, ob das Spital (noch) nützen oder helfen kann beantwortet sich damit schon selbst.

Tipp: Ist man mit sich selbst, mit dem geriatrischen Patient, mit dem Pflegepersonal und mit dem Auftrag an die Institution ehrlich, dann wird es in der für alle Beteiligten nicht einfachen Situation viel weniger Unmut geben.

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