Patientenverfügung und Beratung

Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz schreibt vor, dass einer „verbindlichen“ Patientenverfügung eine ärztliche und eine juristische Beratung/Aufklärung vorausgegangen sein muss.

Novelle des Patientenverfügungsgesetzes

Vor dem Erstellen einer Patientenverfügung bedarf es beim Betroffenen zunächst eines ausführlichen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, ob er medizinische Behandlung zugunsten natürlicher Entwicklung einer Situation ablehnen möchte, um sein Leben früher zu beenden. Erst danach kann er in den Prozess der Entscheidungsfindung eintreten ob er eine bestimmte Maßnahme in einer bestimmten Situation zulassen oder … „Novelle des Patientenverfügungsgesetzes“ weiterlesen

Patientenverfügung vereinfachen

Nachdem die Novelle des Patientenverfügungsgesetzes im Konsens zwischen Gesundheits- und Justizministerium angeblich schon zweimal beschlussfähig war, aber das erste Mal wegen der Bundespräsidentenwahl verschoben wurde und das zweite Mal wegen der Nationalratswahl nicht beschlossen wurde, versucht es nun die neue Frau Ministerin Mag. Beate Hartinger-Klein mit einem neuen Anlauf. Welche Ziele sollen mit der Novelle … „Patientenverfügung vereinfachen“ weiterlesen

Nicht jeder 75 jährige ist ein Pflegefall …

… aber von da an, kann man immer noch 15 bis 20 Jahre lang auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer im Alter nicht jahrelang im Pflegeheim oder zuhause gewaschen, gefüttert und gewindelt werden will, der kann nicht früh genug damit beginnen solch einem Zustand vorzubeugen. Geistiges und körperliches Training, Anti-Aging-Programme, Ernährung, Lebensstil – alles kann mithelfen, … „Nicht jeder 75 jährige ist ein Pflegefall …“ weiterlesen