Sterbehilfe – assistierter Suizid

Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion

Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird.

Zunächst 3 grundsätzliche Fragen:

  • Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung?

Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen.

  • Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert?

Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert?

  • Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen?

Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?!

Allgemein

Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. Gezielte, aktiv vollzogene Tötung rechtfertigt auch nicht mehr von einem „Verlust“ zu sprechen, ebenso wie man nach geplan­tem Auslöschen von Leben nicht mehr von Trauer sprechen kann.

Sind es bei Abtreibung – infolge Straffreiheit – „nur“ zwei Opfer: das ungeborene Kind und die Frau, die das Ungeborene töten lässt, die aber künftig noch gesunde Kinder zur Welt bringen kann; so kann es bei vollzogener Sterbehilfe drei Opfer geben, weil es hier keine „wieder Gutmachung“ mehr gibt: der getötete Mensch, ein Angehöriger als „Auftraggeber“ oder der die Tötung zugelassen hat und der ärztliche „Vollstrecker“ des Auftrages.

Straffreies Töten über Medien in der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren sehe ich als Wegbereitung für das Entwickeln von absurden ethischen Gedanken. Jede erzwungene Diskussion, auch eine solche über Legalisierung von Sterbehilfe mündet letztlich darin, dass Meinungsmacher den größeren, aber ungenügend kritisch denkenden Teil der Bevölkerung leichter manipulieren können.

„leben“ (nicht das Leben) ist ein natürlicher Ablauf, der mit der Geburt beginnt, der charakterisiert ist durch die Fähigkeit lebenserhaltende Funktionen (Atmung, Stoffwechsel, Schluckakt, Entwicklung) auszuführen, und der mit dem Tod endet.

Mir scheint es ein makabrer Wunsch zu sein, das Schicksal durch Sterbehilfe eliminieren zu wollen.

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