Patientenwille vor medizinischem Sachverstand

selbstbestimmt handeln

Wer eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung errichtet hat, der möchte nicht, dass auf seinem Rücken der Kampf zwischen Machbarkeitsmedizin und natürlichem Lebensende ausgetragen wird. Eine Thema­tik, die nicht nur auf Krebskranke oder Verunfallte zutrifft, sondern auch auf die immer größer werdende Gruppe der hochbetagten Pflegebedürftigen. Es ist eine Tatsache mit fraglich positivem Effekt, dass Medizin es schafft, Pflegebedürftige durchschnittlich 10 Jahre lang am Leben zu halten. Eine lange Zeit, während der man von der Hilfe anderer abhängig ist, gewaschen, gefüttert, gewindelt, oder beauf­sichtigt werden muss, in der man für seine Familie eine physische und psychische Belastung ist, immer wieder in ein Spital eingeliefert wird und darauf warten muss, endlich sterben zu dürfen.

Daran kann eine Patientenverfügung nichts ändern. Denn solange jemand seinen Willen mitteilen kann, wird die Patientenverfügung erst gar nicht wirksam. Und in der Patientenverfügung eines Dementen sind wahrscheinlich auch nicht alle Behandlungen und Medikamente aufgeführt die jetzt zu unterlassen sind. Ebenso wie die gesundheitliche Situation des nunmehr Pflegebedürftigen vermutlich auch nicht mit jener übereinstimmt, die in der Patientenverfügung beschrieben ist. Das Patientenverfügungsgesetz verlangt zu Recht sehr detaillierte Angaben über ein Handeln bzw. Unterlassen, welches zu nicht mehr rückgängig zu machenden Folgen führen kann. Es ist kaum möglich alle Eventualitäten in eine Patientenverfügung aufzunehmen und es wäre mit erheblichen Kosten verbunden, wegen jeder Ergän­zung eine neue Patientenverfügung mit allen gesetzlichen Erfordernissen zu machen.

Hier hilft Pflegefall-Tool 

Mit der neuen App Pflegefall-Tool können Sie sich davor schützen, Langzeit-Pflegebedürftigkeit zu bleiben. Sie können – ganz ohne medizinische Kenntnisse zu haben – jedes Medikament, jede Therapie, jede Untersuchung, jede Maßnahme und jede ärztliche Empfehlung „abfragen“. Das Programm verarbeitet die subjektiven Angaben des Anwenders nach einem objektiven Algorithmus und berechnet ein eindeutiges, auf die persönliche Situation abgestimmtes Ergebnis: „JA, ergreifen, fortführen bzw. zulassen der Maßnahme“ oder „NEIN, unterlassen, abbrechen bzw. ablehnen der Behandlung.“ Nach dem Vergleich zwischen Ihrem Gefühl und dem objektiv berechneten Ergebnis, treffen Sie leichter Ihre Entscheidung, wie Sie mit einer ärztlichen Empfehlung umgehen. Es bleibt aber auch jedem persönlich überlassen welchen von Pflegefall-Tool dokumentierten Willen er seiner Patientenverfügung hinzufügt und ihn so zu Handlungsanweisung macht, wenn er seinen Willen nicht mehr umsetzen oder mitteilen wird können.

Wer einen Langzeit-Pflegebedürftigen begleitet und sich sagt: „ich würde diese Situation nicht jahrelang erdulden wollen“, der verwendet schon frühzeitig Pflegefall-Tool.

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