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Pflegegeld-Beratung – wozu?

Wozu braucht man Beratung, wo es doch Pflegegeld-Rechner gibt?

  • online-Rechner geben einen Orientierungswert

Automatisierte Rechner können nicht beurteilen ob Antworten zu großzügig („dramatisch“) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit beschönend) geklickt wurden. Rechner können Ihnen nicht raten, was Sie dem Gutachter antworten, wenn die korrekte Antwort heißt „manchmal ja“ und „manchmal nein“. Und Rechner können nicht wissen, worauf es in Ihrem Fall ankommt.  Der Pflegegeld-Berater ist mehr als eine Datenbank.

  • was hinterfragen Gutachter?

Der Pflegegeld-Berater weiß was GutachterInnen prüfen: sind die vorgetragenen Beschwerden mit vorhandenen Diagnosen und mit dem Pflegegeldgesetz vereinbar? Aus Zeitgründen werden GutachterInnen aber nicht nach Vorteilen für Anspruchsberechtigte suchen. Das macht ein Pflegegeld-Berater im Vorfeld für Anspruchsberechtigte.

  • GutachterInnen auf Wesentliches hinweisen?

Für die optimale Einstufung müssen GutachterInnen neben nüchterner Beurteilung auch schlüssige Begründungen liefern, die sie aber vom Patienten oder von den pflegenden Personen hören müssen. Argumente – warum Pflegebedarf gerechtfertigt ist – wollen richtig formuliert sein. Der Berater sagt Ihnen im Voraus worauf es in Ihrem Fall ankommt und wie Sie das (auch als Angehöriger) dem Gutachter am besten kommunizieren.

  • Sie bekommen Antworten auf Fragen zu Ihrem Fall

Jeder Fall ist individuell. Sie möchten z.B. wissen wann die Diagnose „Demenz“ den Erschwerniszuschlag (45 Stunden Pflegebedarf pro Monat) rechtfertigt, und ob das in Ihrem Fall zutrifft? Diese Antwort ist wichtig, wenn es um Aufnahme in ein Pflegeheim oder um Förderung für 24-h-Betreuung geht.

wozu Beratung, bei einem negativen Bescheid?

Sie wollen wissen ob die Klage Erfolg haben kann? Oder Sie möchten Unterstützung bei der Klage. Der Berater prüft zB das Einstufungsgutachten, welches Sie anfordern können.

  • Fehler

Dem Gutachter kann ein Fehler passiert sein, aber auch Rechenfehler sind schon vorgekommen. Die Klage wird sicher Erfolg haben, wenn auf solche Fehler hingewiesen wird.

  • Entscheidungsgrundlagen

Auch bei Gericht kommt es darauf an, den Juristen (ob dem Richter oder Ihrem Anwalt) die richtigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Hier hilft Ihnen kein Rechner, wohl aber kann Sie der Experte mit richtigen Argumenten ausstatten.

  • Interpretation des Gesetzes

Klagen führen oft erst zum Erfolg, wenn Fragen der Gesetzes-Auslegung in Ruhe geklärt werden. Nicht unter dem Stress der Begutachtung oder gar in der Gerichtsverhandlung. Der Experte kennt das Gesetz und Gerichtsentscheidungen. Er sucht für Sie nach Möglichkeiten, um zum besten, legalen Ergebnis zu kommen. Er erklärt Ihnen verständlich worauf es in Ihrem Fall ankommt, was möglich ist und was nicht möglich ist.

Meist genügt es, dem Kunden die relevanten Informationen mündlich mitzugeben. Nur selten ist es notwendig im Gerichtsverfahren ein Privat-Gutachten vorzulegen. Zu- und Aberkennung oder das Nicht-Zuerkennen einer bestimmten Pflegestufe ist immer eine rechtliche und nie eine ärztliche oder pflegerische Entscheidung.

Tipp: Besser durch rechtzeitige Beratung der Ablehnung vorbeugen, als einen negativen Bescheid bekämpfen zu müssen. Buchen können Sie Pflegegeldberatung auf der Ergebnisseite, gleich im Anschluss an eine kostenlose Pflegestufenberechnung

Empfohlen

Pflegefall? Nein, danke!

Buch + Rücken

Mein Ratgeber „Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden“ ist ab sofort über den Buchhandel lieferbar.

Natürlich kann man seine Patientenverfügung auf viele Arten errichten. Aber für alle Arten gilt: Sie sollten sich auch nachher noch mit dem Thema beschäftigen. Das Buch zeigt viele Aspekte auf, unter denen eine Patientenverfügung gesehen werden kann.

Mit dem Buch ist die online-Anwendung PFLEGEFALLTOOL gekoppelt. Eine Software mit der Sie Ihre bereits vorhandene Patientenverfügung überprüfen, aktualisieren und erneuern können. Ich schließe mich unbedingt der Empfehlung des BMJV.de an, das jährlich einmal zu tun. Auch wenn das österreichische Patientenverfügungsgesetz das Erneuern der „verbindlichen“ Patientenverfügung nur alle 8 Jahre verlangt.

Mit PFLEGEFALLTOOL haben Sie die Möglichkeit, erste Maßnahmen selbst zu treffen, um nicht jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden, wenn Sie das nicht wollen.

PFLEGEFALLTOOL wird weiter entwickelt.

Kommentare zum Buch sind hier willkommen!

Sorgeaufwand für Eltern

Unlägst habe ich folgenden Text auf social Media gefunden:

Mein liebes Kind,

An dem Tag, an dem du mich alt werden siehst, bitte ich dich, geduldig zu sein, aber vor allem zu versuchen, zu verstehen, was ich durchmache.

Wenn ich das Gleiche tausendmal wiederhole, unterbreche mich nicht, indem du sagst: „Du hast bereits vor einer Minute dasselbe gesagt“ …

Höre einfach zu.

Und erinnere dich an die Zeit, als du klein warst und ich Abend für Abend dieselbe Geschichte gelesen habe, bis du eingeschlafen bist.

Sei mir nicht böse, wenn ich mich nicht waschen will und bring mich nicht in Verlegenheit.

Erinnerst du dich, als du klein warst und ich dir nachlaufen musste, um dich zum Duschen zu bringen?

Wenn du siehst, wie unwissend ich bin, wenn es um neue Technologien geht, gib mir Zeit zum Lernen und sieh mich nicht so an.

Erinnere dich, wie ich dir jeden Tag geduldig viele Dinge beigebracht habe, wie zum Beispiel: wie man sich alleine anzieht oder wie man Fahrrad fährt.

An dem Tag, an dem du mich alt werden siehst, bitte ich dich, geduldig zu sein, aber vor allem zu versuchen, zu verstehen, was ich durchmache.

Wenn ich vorübergehend den Überblick verliere, worüber wir sprechen, gib mir Zeit, mich zu erinnern und wenn ich das nicht kann, werde nicht nervös, ungeduldig und launisch. Du sollst wissen, dass es für mich das Wichtigste ist, bei dir zu sein.

Und wenn mich meine alten, müden Beine nicht mehr so schnell gehen lassen, gib mir deine Hand, so wie ich dir meine Hand gereicht habe, als du zum ersten Mal gelaufen bist.

Wenn dieser Tag kommt, an dem ich gehen muss, sei nicht traurig … sei einfach bei mir und sei geduldig mit mir, während ich die Reise zum Ende meines Lebens antrete. Ich schätze die gemeinsame Zeit mit dir sehr, in der mir Freude und Liebe immer am wichtigsten waren. Du bist mein kostbarstes Geschenk!

Mit einem breiten Lächeln und all der Liebe, die ich immer für dich seit deiner Geburt für dich empfinde, möchte ich nur sagen: Ich liebe dich, mein geliebtes Kind!

(Ein bewegender Brief einer Mutter an ihr Kind.)

Anmerkungen zu diesem Brief einer Mutter.

  1. Hat die Mutter diesen Brief geschrieben, oder entstammt er der Phantasie der Tochter?
  2. Wann hat die Mutter diesen Brief geschrieben?
    * zu einem Zeitpunkt, als sie noch ganz ohne kognitive Defizite gelebt hat und darüber nachgedacht hat, wie es sein würde, sollte sie künftig an Demenz erkranken? oder

    * als sie den Beginn kognitiver Defizite bereits gespürt hat? oder

    *als sie geistig noch gesund war, aber in unmittelbarer Nähe miterlebt hatte, wie die geistigen Kapazitäten bei einer anderen Person geschwunden sind?

3. Ich frage mich,

* Beschreibt der Text wirklich den Wunsch der Mutter, den sie haben wird, wenn bei ihr der geschilderte Zustand eintreten wird, oder

* wird sie dann bei aufrichtiger Liebe zur Tochter, ihr ihren Alltag lassen wollen, ohne ihn durch Krankheit oder durch das Verlangen der Mutter ständig zu stören.

4. Die Mutter darf sich wünschen, dass sich die Tochter in dieser oder jener Art und Weise verhalten wird.

Sie ist aber definitiv nicht berechtigt „einzufordern“ was ihr die Tochter ihrer Meinung nach schuldig wäre? Die Mutter hat das Kind auf die Welt gebracht, und sie hatte deshalb die PFLICHT ihr Kind so lange zu unterstützen, als es noch nicht eigenständig lebensfähig war. Dass ein Neugeborenes in den Nächten weint, der Mutter Kräfte abverlangt und Kinder den Eltern auch sonstige Erschwernisse (emotionale, finanzielle, kräftemäßige etc.) verursachen, ist ganz normal und natürlich. Das sollten sich Eltern überlegen, ehe sie ein Kind zeugen bzw. in die Welt und damit in ihr Leben bringen.

Kinder hingegen haben gegenüber ihren Eltern eine solche Pflicht nicht mehr im selben Ausmaß. Denn Kinder dürfen und werden beim Bestimmen des Sorgeaufwandes gegenüber Eltern durchaus jenes Verhalten mitbeurteilen und miteinfließen lassen, welches die Eltern ihnen bisher entgegengebracht haben.

5. Was in diesem Brief mit einer Bitte beginnt, geht sehr bald in eine Anweisung über (unterbreche mich nicht), um zu einem Befehl zu werden (Hör einfach zu). Verstärkt wird dieser Befehlston dann noch, indem die Mutter eine scheinbare Verpflichtung (moralischer Art) postuliert. (Erinnere Dich, wie ich Dir jeden Tag geduldig viele Dinge beigebracht habe …),

Dieser Brief zeugt in meinen Augen von grenzenlosem Egoismus der Mutter.

Das kann pflegestufen.at

Die Plattform pflegestufen.at bietet

gratis

  • Verweise auf Gesetzliches (Pflegegeldgesetz, Einstufungsverordnung)
    z.B. wieviel Pflegebedarf rechnet man für welche Hilfs- und Betreuungsleistung
  • Links zu Sozialministerium und Pensionsversicherung und Informationen (Sperrfristen, Voraussetzungen, etc.)
  • den Pflegestufenrechner zur Ermittlung der richtigen Pflegestufe
  • der Rechner übersetzt „Juristendeutsch“ in leicht zu beantwortende Fragen
  • mit dem Rechner kann man anonym, unbürokratisch und ohne Untersuchung die Pflegestufe berechnen
    Vorteil: Angehörige brauchen keine Zustimmung vom Pflegegeldwerber.

kostenpflichtig

Einblick in die Berechnung

  1. Gesamtpflegebedarf um € 7,50
    wie weit ist die nächste Pflegestufe entfernt? Fehlen nur wenige Stunden auf die höhere Stufe, oder kann ein*e strenge*r Gutachter*in runterstufen?
  2. das PDF um € 15,– (-20% für Mitglieder)
    Fragen und geklickte Antworten ausdrucken, um zu sehen wieviel Pflegebedarf hat die geklickte Antwort bei welcher Frage ausgelöst

Publikationen (-15 % für Mitglieder)

  • die e-Book-Reihe „so gibt es garantiert Pflegegeld der Pflegestufe XY“
  • das e-Book „Pflegegeld-Klage mit guten Chancen auf Erfolg“ hilft, die richtige Entscheidung zu treffen und erspart einen Anwalt

Beratung (-5 % für Mitglieder)

  • ½ stündige individuelle Pflegegeld-Beratung um 104,- €
    welche Erfolgs-Chancen hat eine Klage oder ein neuer Antrag
  • 1stündige individuelle Pflegegeld-Beratung um 195,- €
    Prüfen von bis zu 3 Unterlagen (Befunde), erfahren wo zusätzlicher Pflegebedarf zu finden ist, ab wann kann man mehr Pflegebedarf bekommen,
    Tipps: wie verhält man sich bei der Begutachtung; welche Argumente über-zeugen GutachterInnen, welche Alternative zum Antrag/zur Klage gibt es.
  • Unterstützung bei der Klage gegen einen Pflegegeld-Bescheid
    Vorteil: keine Klage bei Aussichtslosigkeit – das spart Geld, Zeit und Nerven.

Mitgliedschaft

  • Mitgliedschaft um nur 19,90 € für 1 Jahr (keine automatische Verlängerung)
    Vorteil: u.a. PDFs mit Credits bezahlen, die Mitglieder um 20 % verbilligt kaufen.
  • Neukunden bezahlen für 4 Credits (4 PDFs) anstatt 60 € nur 48 €, und sie bekommen die Mitgliedschaft mit allen Vorteilen gratis dazu.
  • erinnert regelmäßig, die aktuelle Pflegestufe zu überprüfen
    Vorteil: rechtzeitig reagieren, sobald eine höhere Pflegestufe möglich ist.
  • Geschäftskunden erhalten PDFs um bis zu 33 % verbilligt.

Pflegegeld-Bescheid prüfen

Jeder Antrag auf Pflegegeld (jedes Einstufungsverfahren) endet mit einem Bescheid. Haben Sie oder hat Ihr*e Angehörige*r einen Pflegegeld-Bescheid bekommen, sollte dieser überprüft werden. Egal ob er positiv oder negativ ausgefallen ist. Nur eine Pflegestufe zu niedrig bedeutet nämlich jeden Monat den Verlust eines 3-stelligen Eurobetrages an Pflegegeld.

Rechnerische Überprüfung

Der Bescheid enthält den festgestellten Pflegebedarf (durchschnittlich xxx Stunden im Monat). Auch sind im Bescheid die (dauernd wiederkehrenden Verrichtungen) Hilfs- und Betreuungsleistungen (oft auch an anderer Stelle) angeführt, für welche Pflegebedarf festgestellt wurde.

Der Pflegegeld-Bescheid weist im Allgemeinen nicht aus, wieviel Pflegebedarf für welche Leistung gewährt wurde. Das ist aber nötig, um einen Bescheid auf seine rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie kennen die Einstufungsverordnung so gut, dass Sie selbst zuordnen können wieviel Pflegebedarf auf jede genannte Leistung entfällt.
  • Sie vergleichen den Bescheid mit dem PDF der automatisierten Berechnung bei pflegestufen.at. Das PDF weist den berechneten Gesamtpflegebedarf aus, aber auch im Detail wieviel Pflegebedarf Ihre Antworten für eine bestimmte Frage ausgelöst haben.
  • Sie überlassen die rechnerische Bescheid-Prüfung ExpertInnen. (Angebot: im Rahmen der ½ stündigen Pflegegeld-Beratung bei www.pflegestufen-at)

Inhaltliche Überprüfung

Soll ein Bescheid nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich überprüft werden, ist das Einstufungsgutachten anzufordern, auf das sich der Bescheid gründet. Analysiert wird ob es vollständig ist (wurden alle vorliegenden Befunde berücksichtigt?), ob es objektiv und ob es schlüssig ist (stimmt das Ergebnis mit den Befunden überein)?

Diese Analyse ist für die Beurteilung notwendig, ob eine Klage – insbesondere bei höheren Pflegestufen – Chancen auf Erfolg hat. Hier bleibt nur die Möglichkeit:

  • Sie lassen das Einstufungsgutachten durch ExpertInnen prüfen. (Angebot: im Rahmen der 1/1 stündigen Pflegegeld-Beratung bei www.pflegestufen-at)

Die inhaltliche Überprüfung des Bescheides ist für die Entscheidung wichtig, ob geklagt werden soll oder nicht.

Die rechnerische Überprüfung des Bescheides ist der Ausgangswert für künftige Vergleiche mit PDFs von automatisiert berechneten Pflegestufen, ob schon eine höhere Pflegestufe gebührt.

Angebot für sorgende Angehörige

Holen Sie sich Hilfe für die Lösung von Problemen, die alternde Menschen verursachen.

Nicht alle alternden Eltern sind für erwachsene Kinder eine Herausforderung. Manchmal bereiten alternde Eltern aber Sorgen.

Oft möchten Sie für einen alternden Menschen zwar (mehr) da sein, aber Ihr Beruf, Ihr Wohnort, Ihre Familie oder auch die Vergangenheit lassen das nicht ohne weiteres zu.

Verschärft kann die Situation noch sein, wenn unter Geschwistern die Last der Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Organisation, Verantwortung oder Finanzierung für pflegebedürftige Eltern ungleich verteilt ist. Und zwar nicht nur weil diese Tatsache schon ein vorprogrammierter Erbschaftsstreit sein kann. Dann müssen Betroffene nämlich neben der Sorge um die Alternden auch noch mit Vorhalten oder gar mit Beschuldigungen fertig werden.

Natürlich können Charakter, Position oder Alter von erwachsenen Angehörigen das Bewältigen und Verarbeiten von Situationen beeinflussen. So wie in anderen Bereichen wird auch hier oft versucht mit Hilfe von Hausverstand, „Dr. Google“ und mit Ratschlägen von Freunden über die Runden zu kommen. Wenn es auf’s Erste zu gelingen scheint, kann das in weiterer Folge Nachwirkungen in Form von Selbstvorwürfen, Gewissensbissen oder anderen Symptomen haben. Man kann sich aber auch Hilfe holen. Denn ob 30, 40 oder 70 Jahre alt – den meisten Menschen fehlt Erfahrung im Umgang mit alternden und später pflegebedürftigen Eltern oder Großeltern.

Wie wäre es für Sie, wenn Sie ungestört arbeiten könnten, ohne ständig durch größere und kleinere Probleme der Eltern abgelenkt zu werden? wenn Sie unbesorgt wären, weil Sie die Eltern bestens versorgt wüssten? wenn Sie ausreichend Zeit für sich selbst hätten? wenn Sie sich dem Alltag der eigenen Kernfamilie widmen könnten? wenn Sie nicht ständig das Gefühl haben müssten „etwas zu versäumen“? wenn Sie sich in dieser Situation nicht ohnmächtig fühlen müssten? wenn fachlich kompetente Argumente Ihre persönliche Meinung untermauern, gegenüber ÄrztInnen oder auch gegenüber Familienmitgliedern? – und wenn Sie bei all dem kein schlechtes Gewissen zu haben brauchen.

Kontinuierliche Begleitung bei Fragen zum Alter(n)

Der Alternsprozess kann sich über Jahre erstrecken. Das Unbehagen der Angehörigen und deren Belastung wächst mit den Herausforderungen aber auch mit zunehmender Dauer des Prozesses. Da hilft es, den richtigen Umgang mit bestimmten Situationen zu kennen, weil sie zwar oft die gleichen Ursachen haben, sich aber individuell unterschiedlich äußern können.

Das Lösen von Problemen des Alter(n)s kann man erlernen. Wichtig ist es, erklärt zu bekommen und zu verstehen was bei PatientInnen medizinisch abläuft. Z. B. wenn Betagte Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigern; wenn Eltern Hilfe durch Fremde ablehnen oder verweigern; oder wenn Alternde unrealistische Wünsche oder Vorstellungen haben; wenn der richtige Wohnort auszuwählen ist (zuhause mit Fremd-Betreuung, Alten- oder Pflegeheim, betreutes Wohnen, Hospiz, etc.). Ebenso wichtig ist es Perspektiven aufzuzeigen (was wird noch alles auf mich zukommen?) und Tipps z.B. für den Umgang mit an Demenz erkrankten Personen zu bekommen. Spannungen rechtzeitig abzufedern hilft Streit innerhalb der Familie zu vermeiden. Damit bei allem medizinischen Fortschritt das Recht auf Leben für Hochbetagte nicht zur Pflicht wird so lange leben zu müssen als andere das für gutheißen, sollte man auch ärztlich empfohlene Maßnahmen objektiv und kritisch hinterfragen. Dafür gibt es Begleitung bei Fragen zum Alter(n).

Finden Sie in einem kostenlosen Erstgespräch heraus, ob und wie ich Ihnen bei einem Problem helfen kann.

Mein Angebot

  • Einzelgespräche (stundenweise)
  • Mini Workshop (3 Stunden)
  • kontinuierliche Begleitung für 6 Monate oder für 12 Monate
    (nach Workshop: Erreichbarkeit per @ für Fragen,
    + ½ h/Woche Einzelgespräch)